Förderverein

Die beiden Wahrzeichen der Stadtteile:

Links das „Läuthäuschen“ in Hailer und rechts der „Rathaus Turm“ in Meerholz.

Seit dem 17. März 2016, also 2 Jahre nach der Zusammenlegung der Einsatzabteilungen zur Freiwilligen Feuerwehr Gelnhausen, Bereich West, wurden auch die beiden ehemals eigenständigen Vereine zusammengeführt. Aus rechtlichen Gründen wurde der Hailerer Verein aufgelöst und der Meerholzer Verein umbenannt. Im Zuge einer Satzungsänderung und einer damit verbundenen Neuwahl des gesamten Vereinsvorstandes, wurde der

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Gelnhausen-West Stadtteile Hailer und Meerholz e.V

ins Leben gerufen. Der etwas sperrige Vereinsname wurde gewählt um die Identität der beiden Stadtteile zu dokumentieren.

In diesem finden sich derzeit über 260 Menschen, bestehend aus Mitgliedern der Einsatzabteilung, der Kinder- und Jugendfeuerwehr, der Ehren- und Altersabteilung und nicht zu vergessen der große Teil der fördernden Mitglieder des Vereines.

Alle diese Menschen haben es sich zur Aufgabe gemacht, das Feuerlöschwesen in unseren beiden Stadtteilen in aktiver oder finanziell fördernder Weise zu unterstützen und damit unsere gemeinsamen Werte und unser Miteinander sicherer zu machen.

Der Förderverein freut sich daher über jedes weitere Mitglied, dass uns durch seinen Mitgliedsbeitrag oder seine Spende dabei unterstützt, die Einsatzfähigkeit und die Sicherheit der Freiwilligen Feuerwehr Gelnhausen-West und seiner angeschlossenen Bereiche weiter auszubauen und damit auch Eure Sicherheit in Zukunft weiterhin zu erhalten.

Wer sich darüber hinaus für eine aktive Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung, Kinder- oder Jugendfeuerwehr interessiert kann uns hierzu jederzeit gerne ansprechen.

Vorsitzender
Jürgen Steigerwald
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1. Stellvertretender Vorsitzender
Gunther Pointner
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2. Stellvertretender Vorsitzender
Dietmar Rack
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Schriftführer
Thomas Mohn

Stellvertretender Schriftführer

Kassenführer

Stellvertretender Kassenführer

Die Bankverbindung des Fördervereins:
DE09 5079 0000 0006 7161 72

Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 200 Euro je Zahlung ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich. Ab 2021 gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis sogar bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV)